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frankfurt@mtjz.de 069 - 905599445
buedingen@mtjz.de 06042 - 96220
butzbach@mtjz.de 06033 - 9735870
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Wann liegt eine Diskriminierung vor?
Welche Rechte habe ich bei Diskriminierung?
TIPP:
Bei rechtswidriger Benachteiligung können Schadensersatzansprüche bestehen. Diese müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden.
Zu unterscheiden sind zwei verschiedene Arten der Diskriminierung:
Eine Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung kann gemäß § 8 AGG bspw. darin liegen, dass legitime Ziele verfolgt werden. Dann liegt ein sachlicher Grund vor.
Zu Gunsten des Arbeitnehmers kann eine Vermutung für eine Diskriminierung bestehen (z.B. Stellenausschreibung nur für männliche Personen). In diesem Fall verbessern sich die Prozessaussichten deutlich.