Kosten

Eine der wichtigsten Fragen wird für Sie auch die Frage nach den anfallenden Kosten sein. Viele Menschen schrecken davor zurück einen Anwalt zu beauftragen, da sie keine Vorstellung haben, wie hoch die Kosten dafür ausfallen. Je nach Verfahren, Umfang und Streitwert, sind die Kosten sehr unterschiedlich und sind daher individuell zu klären. Wir möchten jedoch unerfreuliche Kostendiskussionen von vornherein vermeiden und sprechen die Kostenfrage offen an. Auch dies ist Bestandteil einer fairen Beratung. Im Übrigen gelten für das Rechtsanwaltshonorar die gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Sollten Sie Rechtschutz haben, wickeln wir die lästige Korrespondenz für Sie gerne ab.

Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen kommt eine (ggf. vorläufige) Übernahme der Kosten durch die Staatskasse in Form von:

  • Beratungshilfe (außergerichtlich) oder
  • Prozesskostenhilfe (gerichtlich)

in Betracht. Die erforderlichen Antragsformulare (nebst Ausfüllhinweise) halten wir für Sie bereit.

Ebenfalls ist die Vereinbarung eines Zeithonorars oder einer Pauschalvergütung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich.

Gerne klären wir Sie in einem Gespräch über Ihre individuelle Kostensituation auf. Sprechen Sie uns an!


Besonderheiten im Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskosten

Rechtsanwaltskosten für außergerichtliche Tätigkeit sowie Rechtsanwaltskosten in erstinstanzlichen Gerichtsverfahren werden grundsätzlich nicht erstattet. Das heißt: es findet keine Kostenverteilung im Verhältnis Obsiegen/ Unterliegen statt! Jeder trägt seine Kosten also selbst.

Rechtsschutz

Sofern eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht besteht, erfolgt eine Erstattung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten i.R.d. der Deckungszusage. Wir erledigen für Sie gerne die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer!