Pflichten des Arbeitgebers

Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber?

 

Entgeltzahlungspflicht

Wann muss der Arbeitgeber meinen Lohn weiterzahlen obwohl ich nicht gearbeitet habe?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Dabei richtet sich die Höhe nach dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Betrag. Ferner muss er dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform erteilen.

Der Lohn wird grundsätzlich in Geld gezahlt, kann aber auch in Form von Sachbezügen geleistet werden, bspw. durch Bezug von Waren, Kost, Unterkunft oder auch in einem Kfz zur Privatnutzung. Ebenso möglich ist ein Akkord- oder Prämienlohn, in dem der Lohn nach einem erzielten Arbeitsergebnis oder nach einer bestimmten Leistung des Arbeitnehmers bemessen wird.

Ferner sind Lohn- oder Gehaltszuschläge möglich, die aus einem bestimmten Grund gezahlt werden, wie bspw. bei Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit.

Ebenso möglich ist ein Feiertagsentgelt, das für die Arbeitszeiten gezahlt wird, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfallen. Der Arbeitnehmer erhält für diese Zeiten das Entgelt, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Sonstige Vergütungen sind Umsatz- oder Gewinnbeteiligungen oder Provisionen, die sich in einem bestimmten Prozentsatz des Werts eines durch den Arbeitnehmer abgeschlossenen oder vermittelten Geschäfts bemessen lassen.


Gleichbehandlungspflicht

Darf der Arbeitgeber mich schlechter behandeln als andere Arbeitnehmer/innen?

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern nicht ohne sachlichen Grund schlechter behandeln als solche in einer vergleichbaren Stellung.


Beschäftigungspflicht

Habe ich einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung?

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses beschäftigen und ihm eine Arbeit tatsächlich zuweisen.


Schutzpflicht

Welche Schutzpflichten hat ein Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz und die betrieblichen Abläufe so zu gestalten und zu organisieren, dass Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers nicht gefährdet oder verletzt werden, gleiches gilt für das Eigentum des Arbeitnehmers. Ist ein Mitarbeiter gesundheitlich eingeschränkt, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes.

Auch ist er verpflichtet, personenbezogene Daten des Arbeitnehmers nur so weit zu speichern oder zu verarbeiten, wie dies für das Arbeitsverhältnis erforderlich ist. So darf er Daten über Geschlecht, Familienstand, Schule, Ausbildung und Sprachkenntnisse des Arbeitnehmers bspw. in der Personalakte speichern, muss diese aber auch vor dem Zugriff Unbefugter schützen und ist verpflichtet, diese Daten geheim zu halten.


Urlaubsgewährung

Wie ist der Urlaub zu gewähren?

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub gewähren. Dabei kann er zwar grundsätzlich den Zeitpunkt bestimmen, muss aber die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen.


Arbeitszeit

Welche Arbeitszeit ist erlaubt? Welche arbeitsrechtlichen Grenzen gibt es?

Der Arbeitgeber muss die Arbeits- und Pausenzeiten beachten.

Die Arbeitszeit beträgt dabei gemäß § 3 ArbZG grundsätzlich acht Stunden am Tag, kann ausnahmsweise aber auf zehn Stunden verlängert werden.

Dem Arbeitnehmer sind gemäß § 4 ArbZG nach mehr als sechs Stunden Arbeit eine Pause von 30 Minuten und bei mehr als neun Stunden eine Pause von 45 Minuten zu gewähren, wobei die Pausenzeiten in mehrere Pausen aufgeteilt werden können. Diese Pausen müssen dabei jeweils mindestens 15 Minuten andauern.

Verletzt der Arbeitgeber eine seiner Pflichten, so kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zurückhalten, außerordentlich kündigen oder Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen!